Aktueller Mitgliederbeitrag
Art. 7 der Statuten besagt:
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich
von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Es ist jeweils der volle Jahresbeitrag geschuldet ab dem ersten Jahr nach Eintrittsdatum.
Bei Austritt/Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung des Jahresbeitrages.
Der Verein kann zwecks seiner Finanzierung (und somit zur Realisierung des Vereinszwecks) ebenfalls
Zuwendungen aller Art entgegennehmen.
An der Mitgliederversammlung vom 10.02.2024 wurde der Mitgliederbeitrag 2024 beschlossen.
Dieser beträgt wie bisher 100.00 CHF jährlich pro Fahrer/Sozius.